Umstrittene Nachverdichtung der GESOBAU an der Ossietzkystraße

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michail Nelken (LINKE)
vom 13. Juni 2019

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene Wohnungsunternehmen GESOBAU AG um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde von dem Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben.

Frage 1:
In welcher Art und Weise waren Senatsdienststellen in die Planung des Bauvorhabens der GESOBAU zur massiven Nachverdichtung der Wohnanlage zwischen der Ossietzky- und Kavalierstraße in Pankow beteiligt?

Antwort zu 1:
Im Rahmen der städtebaulichen Planung wurde die Wohnungsbauleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in die Planung des Bauvorhabens zur Nachverdichtung der Wohnlage zwischen der Ossietzky- und Kavalierstraße einbezogen.

Frage 2:
Aus welchen Gründen erachtet der Senat diese Mitte der 50er Jahre im Geist der „Nachkriegsmoderne“ errichteten Wohnanlage für baulich unvollendet und hält die seinerzeit geschaffen Grün- und Freiflächen heute für bebaubar?

Antwort zu 2:
Vor dem Hintergrund, dass die Berliner Bevölkerung wächst und angesichts des anhaltenden Zuzugs ist die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zu einem der wichtigsten und dringlichsten politischem Thema geworden. Der Berliner Senat hat eine Vielzahl von mieten- und wohnungspolitischen Maßnahmen und Instrumenten auf dem Weg gebracht, um diesem Mangel an Wohnraum entgegenzuwirken. In der inneren Stadt sind kaum noch größere Flächenreserve vorhanden, so dass die Nachverdichtung auch eine Möglichkeit für die Schaffung von dringend benötigtem Neubauwohnraum darstellt. Die Bestandsgebäude stehen hier nicht unter Denkmalschutz. Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen und der Beachtung der Umgebungsbebauung bieten die Innenhöfe zusätzlich zu den Grün- und Freiflächen Potenzial zur Errichtung weiterer Gebäude.

weitere Fragen und die Antworten des Senats HIER