Berliner Clubkultur in der Garotte der Baunutzungsverordnung?

A n t w o r t  auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/22 694 vom 18.02.2020
über Berliner Clubkultur in der Garotte der Baunutzungsverordnung?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirke von Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend teilweise zusammengefasst wiedergegeben.

Frage 1:
Wie viele Clubs/Livemusikspielstätten mussten in Berlin 2009 bis 2019 schließen, weil sie dem Gebietscharakter nach Baunutzungsverordnung nicht gerecht wurden und somit planungsrechtlich unzulässig waren?

Antwort zu 1:
In Pankow haben folgende Clubs geschlossen:

  • 2018 Bassy-Club, Schönhauser Allee 176 (Areal Pfefferberg)
  • 2013 Steinhaus,   Straßburger   Straße,   Nachfolgebebauung  war   ein   Neubau Bürogebäude
  • 2013 Icon, Cantianstraße 14, Milastraße, es gab Lärmbeschwerden, Umzug nach Kreuzberg
  • 2010 Magnet Club, Greifswalder Straße 212, Umzug nach Kreuzberg
  • 2010 Greifswalder Straße, Knaack-Club , Schließung in Folge einer Nachbarklage

Die Gründe für die Schließungen sind nur für den Knaack-Club und Icon Club bekannt. Sie liegen nicht in ordnungsbehördlicher (bauaufsichtlicher) Veranlassung. Es ist auch nicht bekannt, dass die Clubbetreiber vor Schließung der Clubs im Bezirksamt / Stadtentwicklungsamt irgendwelche Rückfragen hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit der Clubs stellten.

Frage 2:
Wie viele der unter 1. erfragten Fälle befanden sich in Gebieten, in denen das Baurecht über einen B-Plan bestimmt ist?

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