Milieuschutz

Milieuschutzsatzung / soziales Erhaltungsrecht.

Im Baugesetzbuch (BauGB) gibt es im Kapitel „2. Besonderes Städtebaurecht“ den § 172 „Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung)“. Dessen erster Satz im Absatz 1 lautet:

(1) Die Gemeinde kann in einem Bebauungsplan oder durch eine sonstige Satzung Gebiete bezeichnen, in denen

  1. zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt (Absatz 3),
  2. zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Absatz 4) oder
  3. bei städtebaulichen Umstrukturierungen (Absatz 5)

der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen.

Beim Milieuschutz geht es um die hier hervorgehobene Nr. 2..

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Milieuschutzgebiete in Pankow

In Pankow gibt es derzeit 10 Milieuschutzgebiete (soziale Erhaltungsgebiete)

Das Bezirksamt hat auf Beschluss der BVV eine Untersuchung beauftrag, ob in weiteren Wohngebieten in Pankow Süd, Weißensee und Prenzlauer Berg die Voraussetzungen für den Erlass von sozialen Erhaltungsverordnungen gegeben sind. Nach der Befassung des Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit den Zwischenergebnissen der Untersuchung im Juni/Juli 2016 werden nunmehr in 4 Gebieten bis Jahresende 2016 „vertiefende Untersuchungen“ durgeführt.

  • Pankow Süd (Zwischen Berliner Straße u. Trelleboger Str.)
  • Weißensee Langhansstraße (Zwischen Prenzlauer Promenade und Berliner Allee, Lehderstr. u. Pistoriusstr.)
  • Weißensee Komponistenviertel
  • Prenzlauer Berg Grüne Stadt (Zwischen Greifswalder Str. u. Kniprodestr., Danziger Str. und John-Schehr-Str.).

Nicht weiter untersucht werden Teile des Gebietes Pankow Süd östlich der Trelleborger Str. und das Wohngebiet Conrad-Blenkle-Str. Hier hätte die erste Stufe der Untersuchung ergeben, dass der Aufwertungs- und Verdrängungsdruck zu gering seien, als dass eine Festsetzung als soziales Erhaltungsgebiet möglich wäre.